
Copyright
Definition von copyright
Das Wort copyright heißt übersetzt „Urheberrecht“. Aus diesem Grund spricht man in Verbindung mit dem Wort copyright auch vom Urheberrecht. Copyright beschreibt die Besitzverhältnisse.
Herkunft des Begriffs copyright
Der Begriff „copyright“ kommt aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Der Begriff „copyright“ oder the right to copy bezeichnet die Person, die das Recht dazu hat, ein bestimmtes Werk zu verwerten. Der Betreffende hat das Recht, z. B. eine Ware oder ein Werk „copyright“ zu vertreiben. Der Schöpfer eines Werkes ist nicht unbedingt auch derjenige, der es copyright weiter gibt. Der Urheber kann nur eine natürliche Person sein.
Copyright - Register
Zum angelsächsischen Rechtskreis gehören zum Beispiel die USA sowie Großbritannien. Für den Urheberrechtsschutz war es in den USA sogar noch bis 1989 Voraussetzung, dass man ein Werk beim Copyright-Register angemeldet hat.
Heutzutage besteht aufgrund der sogenannten Berner Übereinkunft (hierbei handelt es sich um ein internationales Urheberrechtsabkommen) in vielen Industriestaaten der westlichen Welt der Urheberschutz ohne Registrierung.
Verschiedene Arten von copyright
Es gibt verschiedene Arten von copyright Zwischen dem deutschen Urheberrecht und dem anglo-amerikanischen copyright bestehen dennoch gravierende Unterschiede. Im deutschen Recht sind Ansprüche aus dem copyright-Vermerk nicht geregelt. Der Vermerk „Urheber“, der im deutschen Recht verwendet wird, ist bei dem Vermerk „copyright“ nicht anzuwenden. Der Vermerk copyright benennt den nur den Rechteinhaber des jeweiligen Werkes, nicht aber den Urheber.
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