
Recht am eigenen Bild
Definition Recht am eigenen Bild
In Deutschland bildet das Kunsturheberrechtsgesetz die Grundlage für das Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild gilt in Deutschland für Werke der bildenden Künste und Fotografien.
Warum gibt es das Recht am eigenen Bild?
Das Kunsturheberrechtsgesetz und damit das Recht am eigenen Bild besteht seit dem 09. Januar 1907. Ursprünglich war es zur Strafverfolgung verwendet worden, da Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck ohne Genehmigung veröffentlicht werden sollten. Das Recht am eigenen Bild schützt die Urheber und abgebildeten Personen vor unerlaubtem Gebrauch und unerlaubter Veröffentlichung ihrer Fotos.
Was ist erlaubt beim Recht am eigenen Bild?
Grundsätzlich ist es erlaubt, Fotos von Personen zu machen, wenn die Privatsphäre nicht gestört wird. Bei Personen des öffentlichen Lebens ist die Privatsphäre festgelegt auf die eigenen vier Wände sowie Orte, an denen die Personen abgeschieden sind, wie zum Beispiel eine einsame Ecke in einem Restaurant. Das Kunsturheberrechtsgesetz regelt nur die Verbreitung des Fotos und somit das Recht am eigenen Bild. Ob ein Foto oder Bild allerdings überhaupt erstellt werden darf regelt das Persönlichkeitsrecht.
Verletzen des Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild soll verhindern, dass Fotos widerrechtlich aufgenommen und veröffentlicht werden. Sollte das Recht am eigenen Bild missachtet werden, besteht die Möglichkeit, strafrechtlich gegen das Verbreiten vorzugehen. Sowohl das Missachten des recht am eigenen Bild also des Kunsturheberrechts als auch das Missachten des Persönlichkeitsrechts können strafrechtliche Konsequenzen haben.